21 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand vom 1. Januar 2020 [gleichlautend mit dem Stand vom 1. Januar 2021]) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Die VBRS-Richtlinien sehen für eine einfache Verkehrsregelverletzung auf der Autobahn eine Busse in der Höhe von CHF 500.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 7).