21. Gesetzliche und theoretische Grundlagen Für die gesetzlichen und theoretischen Ausführungen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 20 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 160 f.). Der guten Ordnung halber sind folgende Ergänzungen bzw. Wiederholungen angezeigt: Gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer die Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrats verletzt.