Dies erscheint auch der Kammer höchst unwahrscheinlich und realitätsfremd, hätte der Beschuldigte doch mit «blindem Einspuren» nach mehr als 8 Sekunden Fahrt in Kenntnis eines neu aufgetauchten Autos «in einer Distanz» jegliche strassenverkehrsrechtliche Sorgfaltspflicht in den Wind geschlagen und damit bei fast 100 km/h ein geradezu enormes Unfallrisiko auf sich genommen. Zudem sagte er selber aus, sein zweiter Blick in den Rückspiegel sei vor dem Spurenwechsel gewesen und nicht mehr als 8 Sekunden davor.