Er habe dann noch etwas beschleunigt und den Fahrstreifen gewechselt (pag. 56). Auch im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, dass er in den Seitenspiegel geschaut, den Blinker gesetzt und nochmals in den Seitenspiegel geschaut habe. Er habe das Fahrzeug/O.________ von hinten kommen sehen, woraufhin er beschleunigt habe, um mit einem genügenden Abstand vor dem Fahrzeug/O.________ einzubiegen (pag. 94 Z. 3 ff.). Er habe dabei das Fahrzeug/O.________ «in einer Distanz» gesehen (pag. 94 Z. 13). Auch bestätigte der Beschuldigte, dass der Fahrzeuglenker/O.________ die Lichthupe betätigt habe. Er wisse aber nicht weshalb.