11.9 Meter (pag. 6 f.). Der Beschuldigte führte in der E-Mail an seinen Rechtsanwalt vom 8. September 2020 aus, dass er vor dem Fahrstreifenwechsel in den rechten Seitenspiegel geschaut habe und neben ihm auf der zweiten Spur rechts niemand gewesen sei. Er habe daher den Blinker gesetzt. Dann habe er gesehen, dass sich von hinten auf der zweiten Spur ein PW (gemeint Fahrzeug/O.________) nähere, welcher noch die Lichthupe betätigt habe. Er habe dann noch etwas beschleunigt und den Fahrstreifen gewechselt (pag.