Bei Sichtung der aktenkundigen Videoaufnahme geht auch für die Kammer hervor, dass der Beschuldigte ab Videobeginn (1m 17s) den rechten Blinker bereits eingeschaltet hatte, um seinen Fahrstreifenwechsel von der zweiten Überholspur auf die erste Überholspur (bzw. die Fahrspur Richtung K.________(Ortschaft)) anzuzeigen. Zu diesem Zeitpunkt (1m 17s) fuhr hinter dem Lieferwagen des Beschuldigten ein schwarzes Fahrzeug der Marke L.________. Auf dem ersten Überholstreifen, auf welchen der Beschuldigte mit dem eingeschalteten Blinker zu wechseln anzeigte, etwa auf gleicher Höhe wie der L.________, fuhr das Fahrzeug/O.________ mit 96 km/h (1m 17s).