56), bevor er nach betätigter Lichthupe versucht hätte, den L.________ rechts zu überholen und zum Beschuldigten in versetzter Position aufzuschliessen, kann daraus in Bezug auf die videodokumentierten 8 Sekunden nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden. Rechtswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers berechtigt nicht zum seinerseitigen Regelbruch.