13 20.1 Vorbemerkungen Die Kammer prüft die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nur auf Willkür (siehe E. 6 hiervor). 20.2 Würdigung Der vorliegend zu beurteilende Fahrstreifenwechsel beginnt auf der Videoaufnahme erst bei 1m 25s und wurde damit mit einem Vorlauf von ganzen acht Sekunden gefilmt.