12 19. Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bringt seine wortreichen sachverhaltlichen und rechtlichen Rügen gegen das vorinstanzliche Urteil über grosse Strecken vermischt vor. Es ist zudem schwierig auszumachen, welche vorinstanzlichen Feststellungen resp. Prozesshandlungen er nur nebenbei kritisiert und welche er im vorliegenden Kognitionsregime denn nun als geradezu willkürlich beanstanden will.