auf seiner Zielspur bewusst, da er diesen im Seitenspiegel nun ganz nah sehen konnte. Im Zeitpunkt des Spurwechsels betrug der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen gemäss der Laborauswertung 11.9 Meter oder 0.45 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h. Der nachfolgende O.________ setzte seine Fahrt unverändert fort, er hat keine unmittelbare Reaktion auf den Spurwechsel des Beschuldigten gezeigt, sondern anschliessend angesetzt diesen zu überholen.