(Ortschaft) einspuren müssen, um rechtzeitig bei den Kunden zu sein. Anhand der verfügbaren Videoaufzeichnungen lasse sich für das Gericht zweifelsfrei erkennen, dass in den 8 Sekunden vor der Ausführung des Spurwechsels kein massgebliches Aufschliessen durch das Fahrzeug/O.________ erfolgt sei. Die entgegenstehenden diesbezüglichen Ausführungen des Beschuldigten seien, sofern sie den Zeitraum von 8 Sekunden vor dem Spurwechsel betreffen würden, als Schutzbehauptung zu qualifizieren. Mangels gegenteiliger Beweise, insbesondere mangels der kompletten Videoaufnahme, sei dem Beschuldigten bezüglich der Geschehnisse vor 1m 17s der Aufzeichnung zu folgen.