Wenn der Beschuldigte implizit geltend mache, er habe bei Einleitung des Spurwechsels einen ausreichenden Abstand eingehalten, müsse er also mindestens 8 Sekunden lang nicht mehr in den Seitenspiegel geschaut und sich dann aber trotzdem für einen Spurwechsel entschieden haben. Die andere Variante bestehe darin, dass er vor dem Spurwechsel korrekt in den Seitenspiegel geschaut und folglich gesehen habe, dass er keinen ausreichenden Abstand zum Fahrzeug/O.________ gehabt habe und sich dann trotzdem für den Spurwechsel entschieden habe. Diese Version scheine realistischer.