11 lich bereits vorher durch eine potentiell gesetzeswidrige Verhaltensweise aufgefallen. In einem Punkt würden die Aussagen des Beschuldigten aber nicht mit der Videoaufnahme übereinstimmen. Es sei zwar gut möglich, dass das Fahrzeug/O.________ beim ersten Blick in den Seitenspiegel noch weit zurück gewesen sei. Ab Beginn der Videoaufzeichnung bis hin zur Einleitung des Spurwechsels, also während 8 Sekunden in denen der Blinker aktiviert gewesen sei, sei das Fahrzeug/O.___