306 StPO sowie die vorgenannten Bestimmungen folglich befugt und verpflichtet, Spuren und Beweise dieser vermeintlichen Straftat zu sichern. Die entsprechende Beweis- bzw. Spurensicherung kann ohne Weiteres mittels Videoaufzeichnung (Sat-Speed) erfolgen, die gesetzlichen Grundlagen liegen entgegen den Ausführungen der Verteidigung zweifellos vor. Das entsprechende Gerät SAT-SPEED G2 Video wurde am 17. Oktober 2019 geeicht, mit einer Laufzeit der Gültigkeit dieser Eichung bis zum 31. Oktober 2020 (pag. 84). Somit sind auch die materiellen Voraussetzungen einer gültigen Nachfahrkontrollaufzeichnung erfüllt.