Der Einsatz von Sat-Speed- Systemen im Besonderen wird in Art. 6 Bst. c VSKV-ASTRA sowie den Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr vom 22. Mai 2008 geregelt. Wie dargelegt, bestand vorliegend der Verdacht, dass der drängelnde Fahrzeuglenker/O.________ die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verletzt. Die Polizei war gestützt auf Art. 306 StPO sowie die vorgenannten Bestimmungen folglich befugt und verpflichtet, Spuren und Beweise dieser vermeintlichen Straftat zu sichern.