Als übergeordnete bundesrechtliche Vorschrift sieht diese Bestimmung den Einsatz technischer Hilfsmittel zur Erfassung von Verkehrsregelverstössen ausdrücklich vor und ist damit ausschliesslich massgeblich. Die Verordnung vom 22. Mai 2008 des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA; SR 741.013.1) enthält sodann Ausführungsbestimmungen zur SKV, welche die Verkehrskontrollen und die damit zusammenhängenden Massnahmen, Meldungen und statistischen Erhebungen regelt (Art. 1 VSKV-ASTRA, Art. 1 SKV). Der Einsatz von Sat-Speed- Systemen im Besonderen wird in Art. 6 Bst.