Die Grenze zwischen polizeirechtlicher und strafprozessualer Tätigkeit verläuft in der Praxis allerdings fliessend und eine klare Trennung ist nicht immer möglich. In bestimmten Situationen kann für die Polizei eine Handlungsmöglichkeit sowohl gestützt auf die StPO wie auch auf ein Polizeigesetz bestehen (vgl. BOSSHARD/LANDSHUT, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. A. 2020 [nachfolgend zit. Schulthess StPO-AUTOR], N 3 zu Art. 306).