5. Parteigutachten Mit seiner Berufungsbegründung vom 5. August 2022 reichte der Beschuldigte zudem ein Gutachten betreffend die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, erstellt von Rechtsanwalt Dr. D.________, vom 13. Mai 2022 ein (pag. 230 ff.) und ersuchte darum, dieses zu den Akten zu nehmen. Zur Begründung führte er aus, dass das Gutachten keine neuen Sachverhaltselemente vorbringe, sondern sich lediglich auf die vorhandenen Beweise stütze. Gleichzeitig äussere sich das Gutachten zu den diesbezüglichen Rechtsfragen und sei als Parteigutachten so ebenfalls zulässig (pag.