2 2. A.________ sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung (ungenügende Rücksichtnahme beim Fahrtstreifenwechsel) von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Die Kosten der Untersuchung und des gerichtlichen Verfahrens inkl. Auslagen seien auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates.