eingegangen am 8. August 2022). Mit Verfügung vom 9. August 2022 wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen, der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben (pag. 259 f.). 4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte in der Berufungserklärung vom 25. Mai 2022 und in der Berufungsbegründung vom 5. August 2022 folgende Anträge (pag. 173 und 201): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. November 2021 sei vollumfänglich aufzuheben.