(Ortschaft) und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf drei Tage sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1’570.00 (inkl. schriftliche Begründung, pag. 132 ff.).