Es wird festgestellt, dass die Busse am 3. September 2019 bezahlt worden ist. Entsprechend ist A.________ die Busse von CHF 500.00 im Umfang von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten. 5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen.