_ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), begangen am 7. April 2018 in Bern (teilweise zweiter Absatz des vorgeworfenen Sachverhalts sowie zweiter Teilsatz der Ziff. 1 des Strafbefehls BM 18 43727) und zu einer Busse von CHF 500.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) verurteilt wurde (Ziff. 4 des Strafbefehls BM 18 43727). Die vorläufige Festnahme (7./8. Juli 2018) wird im Umfang von CHF 100.00 an die Busse angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Busse am 3. September 2019 bezahlt worden ist.