Denn vorliegend präsentierte sich die Lage im Vergleich zu anderen Revisionsverfahren grundlegend anders, zumal am 21. Januar 2022 das präjudizierende Urteil SK 21 397 erging, welches am 28. März 2022 publiziert und worüber bereits am 21. März 2022 in den Medien berichtet wurde. Der Gesuchsteller hatte vom Inhalt dieses Urteils offenbar Kenntnis, zumal es ihn gemäss eigenen Ausführungen dazu bewog, am 1. Mai 2022 ein Revisionsgesuch beim Obergericht einzureichen. Die Rechtslage war für ihn somit bereits zu diesem Zeitpunkt klar, weshalb kein Anlass bestand, einen Rechtsanwalt für die Gesuchstellung beizuziehen.