17. Gemäss Auskunft der Abteilung Busseninkasso der Justizleitung des Kantons Bern vom 11. Mai 2023 hat der Gesuchsteller die ihm mit Strafbefehl vom 9. April 2019 auferlegten Gebühren von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 am 3. September 2019 vollumfänglich bezahlt (vgl. pag. 89 ff.). Entsprechend sind ihm die Gebühren von CHF 500.00 im Umfang von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 durch die Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten.