gemäss VBRS-Richtlinien hierfür vorgesehenen Gebühr von CHF 200.00 (für Bussen von CHF 301.00 bis und mit CHF 500.00) werden die Kosten des Verfahrens BM 18 43727 von insgesamt CHF 500.00 im Umfang von CHF 200.00 dem Gesuchsteller auferlegt; die restlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. Dies korrespondiert mit dem übereinstimmenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und des Gesuchstellers.