4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Migrationsdienst (Dispositiv sofort; Motiv innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei (Dispositiv auszugsweise in Bezug auf Ziff. I.3. sowie den Sanktionspunkt 2., innert 10 Tagen)