Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 133 Tagen wird vollumfänglich und die Ersatzmassnahme in Form einer wöchentlichen Meldepflicht im Umfang von 50 Tagen, total ausmachend 183 Tage, an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 17'326.00.