1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana, angeblich begangen in der Zeit von 30. November 2018 bis 17. Februar 2019 in C.________, D.________ und anderswo in der Schweiz eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz