Somit resultiert ein Gesamtaufwand von 24.75 Stunden. Da statt der mündlichen Urteilseröffnung eine telefonische Mitteilung des Urteils erfolgte, werden der Reisezuschlag (CHF 50.00) und die Reisespesen (CHF 4.00) vom 28. Juni 2023 ebenfalls gekürzt. Im Übrigen werden die Angaben aus der Honorarnote übernommen. Für die Berechnung der Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird im Weiteren auf das nachfolgende Urteilsdispositiv verwiesen.