gemäss Honorarnote vom 27. Juni 2023 einen Zeitaufwand von total 30.25 Stunden geltend (pag. 2710). Vorab werden die Positionen vom 27. und 28. Juni 2023 der tatsächlichen Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung entsprechend und aufgrund der telefonischen Mitteilung des Urteils um 3.25 Stunden sowie um 1 Stunde, total ausmachend 4.25 Stunden gekürzt. Das Studium der schriftlichen Urteilsbegründung samt Besprechung mit dem Klienten wird praxisgemäss nicht abgegolten, weshalb für die Position vom 29. Juni 2023 eine weitere Kürzung um total 1.25 Stunden erfolgt. Somit resultiert ein Gesamtaufwand von 24.75 Stunden.