571, Z. 50 f.). Dieser Eindruck entsteht auch bei Sichtung der SMS- Korrespondenz zwischen den beiden im Zeitraum der Überwachungsmassnahmen (vgl. pag. 584 ff.; pag. 606; pag. 654). Anhand der SMS-Nachrichten, in denen K.________ den Beschuldigten förmlich um Kokain anflehte (z.B. pag. 653; vgl. auch pag. 575, Z. 201), muss auch das Ausmass der Abhängigkeit ersichtlich gewesen sein. Dem Beschuldigten war dabei bewusst, welche gravierenden Konsequenzen eine Kokainabhängigkeit gerade im Falle von K.________ nach sich ziehen kann;