2668, Z. 31 ff.), ist darauf hinzuweisen, dass er diese auch in der Schweiz nicht selbst trägt. Wegen der nicht bezahlten Krankenkassenprämien sind zahlreiche Verlustscheine gegen ihn ausgestellt worden und auch die Laborkosten des AK.________ scheint er nicht (immer) zu bezahlen (vgl. pag. 2657 ff.). Wie erwähnt, müssen in Q.________ nur die Kosten für Labortests und für Behandlungen von Begleiterkrankungen selbst getragen werden. Zusammenfassend begründet der Gesundheitszustand des Beschuldigten für sich alleine keinen besonders schweren Härtefall und hat auch im Sinne einer Gesamtbetrachtung nur geringfügige Auswirkungen.