_ ausreichende und adäquate Möglichkeiten zur Behandlung von R.________ auf, zumindest im städtischen Gebiet um AE.________, aus dem der Beschuldigte stammt. Die Landesverweisung bedeutet zwar aufgrund des Gesundheitszustands des Beschuldigten eine gewisse Härte, da die medizinische Versorgung in Q.________ schlechter sein dürfte als in der Schweiz. Eine aussergewöhnliche Härte stellt dies jedoch