Die Daten von AI.________ widerlegen auch die Darstellung der Verteidigung, wonach sich gemäss telefonischer Auskunft der Schweizerischen Flüchtlingshilfe die medizinische Versorgungslage seit Ausbruch der Corona-Pandemie dramatisch verschlechtert habe (pag. 2697). Im Jahr 2020 ist durchaus ein Einbruch bei der Anzahl AH.________-Behandlungen vermerkt. Jedoch konnte bereits im Jahr 2021 das Vor-Corona-Level wieder erreicht und sogar überschritten werden (vgl. die im Internet verfügbaren Daten des Hilfswerks AI.________ [Stand: 2021] gemäss vorzitierter Webseite). Insgesamt zeigen die vorhandenen Beweismittel für Q.________ ausreichende und adäquate Möglichkeiten zur Behandlung von R.__