Kernpunkte der Härtefallprüfung bilden im vorliegenden Fall jedoch die gesundheitlichen und familiären Verhältnisse des Beschuldigten: Zum Gesundheitszustand wird seitens der Verteidigung eine Unzumutbarkeit der Landesverweisung wegen der R.________-Infektion des Beschuldigten geltend gemacht. Dazu werden die Schnellrecherche der Schweizerischen Flüchtlingshilfe «Q.________: Behandlung von R.________(Krankheit)» vom .________ (pag. 2540), ein Arztbericht des P.________(Spital) vom 9. Juni 2022 über den Gesundheitszustand und die Therapie des Beschuldigten (pag. 2700) sowie eine Studie von KRENISKE et al. betreffend R.