Bei einem Asylgesuch mit falschen Angaben (Stichwort: Asylmissbrauch), dem illegalen Aufenthalt nach dem negativen Asylentscheid, einer einschlägigen Vorstrafe relativ kurz vor der vorliegenden Anlasstat sowie weiteren Verfehlungen kann von Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Rede sein. Ob der Beschuldigte in der Schweiz jemals Steuern, Krankenkassenprämien oder AHV- Beiträge (als Selbstständig- bzw. Nichterwerbstätiger) bezahlt hat, ist angesichts der zahlreichen Verlustscheine gegen ihn fraglich (pag. 2597 ff.).