Im Anschluss hielt sich der Beschuldigte während mehreren Monaten illegal in der Schweiz auf (pag. 2069). Die entsprechenden Verurteilungen durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wurden zwischenzeitlich aus dem Strafregister entfernt, dürfen jedoch im Rahmen der Härtefallprüfung berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.6.). Wie die Vorinstanz zu Recht hervorhob, ist der Beschuldigte auch mehrfach vorbestraft (pag.