Der Gesundheitszustand des Beschuldigten erlaube klarerweise eine Landesverweisung. Man könne ausschliessen, dass die Krankheit das Stadium .________ erreicht und AC.________(Krankheit) ausgebrochen sei. Gemäss dem von der Verteidigung eingereichten Bericht könne eine Umstellung der Therapie erfolgen, um die Behandlungsaussichten in Q.________ zu steigern. Es könne zudem, nicht zuletzt gestützt auf die Schnellrecherche der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, als gesichert gelten, dass in Q.________ kostenlose Behandlungsmöglichkeiten bestünden. Gerade in AE.