Die Beziehung des Beschuldigten zu seinem Sohn scheine ziemlich intensiv zu sein, werde aber dadurch relativiert, dass er ihn offenbar auch mindestens einmal zu einer Drogenübergabe mitgenommen habe. Nach seiner Haftentlassung habe er zunächst eine Arbeitsstelle gefunden, diese aber nach nur 6 Monaten wieder verloren. Seine Schulden seien beträchtlich. Die berufliche Integration sei nicht geglückt. Er habe guten Kontakt zu seiner Familie in Q.________. Mit der dortigen Sprache und Kultur sei er offensichtlich vertraut. Der Gesundheitszustand des Beschuldigten erlaube klarerweise eine Landesverweisung.