Er verfüge über fortgeschrittene Französischkenntnisse und Grundkenntnisse in Deutsch, was bei der langen Aufenthaltsdauer erwartet werden dürfe. Die soziale und sprachliche Integration habe, auch unter Berücksichtigung seiner Straffälligkeit, als durchschnittlich zu gelten. Der Beschuldigte arbeite erst seit dem Mai 2021 Teilzeit. Er habe seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise über Jahre mit dem Drogenhandel und Leistungen seiner Ehefrau bestritten und Schulden in Höhe von CHF 40'000.00 angehäuft. Die wirtschaftliche Integration sei gescheitert. Er habe die ersten 22 Jahre seines Lebens in Q._