V. Landesverweisung Sowohl die mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG als auch die Pornografie nach Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB stellen Anlasstaten für die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. lit. h und o StGB dar.