Er ist finanziell von Unterstützungsleistungen seiner Ehefrau abhängig. Bei diesen Gegebenheiten rechtfertigt sich eine Reduktion der Tagessatzhöhe auf den (grundsätzlichen) gesetzlichen Mindestbetrag von CHF 30.00. Ein Unterschreiten dieser Tagessatzhöhe ist indes trotz der Arbeitslosigkeit nicht angezeigt, da das Existenzminimum durch die Unterstützungsleistungen gedeckt ist. 17.4 Bedingter Vollzug der Geldstrafe und Probezeit Auch betreffend die Geldstrafe gewährte die Vorinstanz den bedingten Vollzug und setze die Probezeit auf die gesetzliche Minimaldauer von 2 Jahren fest, was in oberer Instanz ebenfalls bestätigt wird.