Die Einsatzstrafe für die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt somit 21 Monate. 16.1.2 Asperation wegen BetmG-Widerhandlungen durch Erwerb und Veräusserung von total 1'500 Gramm Marihuana Für die Tatkomponenten betreffend die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb und Veräusserung von total 1'500 Gramm Marihuana wird vorab integral auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. V.3.3.1. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2507):