Das Ausmass der Schädigung der Volksgesundheit ist damit nicht mehr ganz unerheblich. Mit Blick auf die Tabelle HANSJAKOB und die Gesamtmenge von rund 79 Gramm reinem Kokain ist demnach von einer Einstiegsstrafe von 20 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Das Kokain wurde direkt an die Endabnehmer veräussert. Ob dies – wie die Vorinstanz schloss – auf eine niedrige hierarchische Stellung schliessen lässt, muss nicht abschliessend beurteilt werden, da nicht erstellt ist, ob und wenn ja in welcher Stellung der Beschuldigte in einer Organisation eingebunden war. Straferhöhend zu berücksichtigen ist indes die lange Zeitdauer des deliktischen Handelns (Juni