Die an K.________ veräusserte Kokainmenge im Besonderen Die Kantonspolizei wies für den Zeitraum von 12. Mai 2020 bis 11. November 2020 mit Verweis auf die Ermittlungsergebnisse aus der Echtzeitüberwachung sowie der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation des Mobiltelefons des Beschuldigten elf Treffen zwischen ihm und K.________ aus (pag. 1743 ff.). Gestützt auf die Aussagen von K.________ ging die Polizei davon aus, dass es bei diesen Treffen zur Übergabe von total 12 Gramm Kokain gekommen sein könnte. Der vereinzelt geäusserten Unsicherheit K.________ (z.B. «Das ist gut möglich» zum Treffen am 7. November 2020, pag.