16 Was den Diamantenhandel betrifft, sind die Aussagen des Beschuldigten widersprüchlich und nicht plausibel. Er machte innert kürzester Zeit unterschiedliche Angaben dazu, wie oft er Diamanten verkauft haben will (zwei bis drei Mal, pag. 1051, Z. 373; vs. einmal, pag. 1089, Z. 453 ff.), ob er dafür nach Z.________ gereist sei («Ich habe nicht gesagt, ich gehe nach Z.________», pag. 1051, Z. 399; vs. «Normalerweise gehe ich nach Z.________ […]», pag. 1053, Z. 475 f.), wieviel er damit umgesetzt habe (CHF 200'000.00, pag. 971, Z. 470 f.; vs. CHF 40'000.00, pag.