und verstrickte sich in zahlreiche offensichtliche Widersprüche. Worauf er seine Schätzungen von 20 Gramm bzw. 25 Gramm Kokaingemisch stützte, die er an K.________ verkauft habe, ist nicht ersichtlich. Daneben finden sich zahlreiche weitere Unstimmigkeiten, die aufzeigen, dass der Beschuldigte die ihm vorgehaltenen Ermittlungsergebnisse und Beweismittel durch teils frei erfundene Schutzbehauptungen zu erklären versuchte. So brachte er zu seiner Entlastung beispielsweise wiederholt vor, K.________ sei sein S.________ und Freund gewesen und es sei nicht bei jedem Kontakt um den Kokainhandel gegangen (z.B. pag. 968, Z. 341 ff.; pag. 2394, Z. 40 ff.). Mithin habe sich seine T._____