1740; pag. 1750). Bei seiner Anhaltung am 13. November 2020 trug der Beschuldigte sodann 3 Kugeln Kokain mit total 7.2 Gramm Kokaingemisch (brutto) mit sich (pag. 5; pag. 11). Mit diesen Erkenntnissen wurden sowohl K.________ als auch der Beschuldigten an mehreren Befragungen konfrontiert. Während ersterer mit den objektiven Beweismitteln vereinbare Angaben machte, passte der Beschuldigte seine Aussagen durchwegs den ihm vorgehaltenen Ermittlungsergebnissen an. So machte der Beschuldigte – nach einer vorausgegangenen Befragung und einer Hafteinvernahme betreffend Vorwurf der vorsätzlichen Tötung (pag.