Konkrete Beweiswürdigung 10.2.1 Allgemeine Ausführungen Es wird vorab auf die korrekte Zusammenfassung der verfügbaren Beweismittel durch die Vorinstanz (Ziff. III.4.1. und III.4.2. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2486 ff.) sowie das Protokoll der oberinstanzlichen Einvernahme des Beschuldigten verwiesen (pag. 2677 ff.).